Vergütungsfestsetzung

Objekt Limes Haus GmbH & Co. KG

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Objekt Limes Haus GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2020, Aktenzeichen 67c IN 354/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 354/18
Registerbezug
Hamburg, HRA HRA 109136
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
11.09.2020
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Dr. Dietmar Penzlin

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 354/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 109136 eingetragenen
Objekt Limes Haus GmbH & Co. KG, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136140 eingetragene
Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 75, 22767
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Staats

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095
Hamburg

wird auf die Auslagen des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss festgesetzt:

Auslagen, die der regulären Versicherungssteuer von 19 %
unterliegen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer von EUR
Vorschuss EUR

Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.12.2018 aus. Nach § 63 InsO hat
er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung
angemessener Auslagen.

Vorliegend geht es um die Versicherungsprämie für die Verlängerung der
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters bei der AXA
Versicherung AG (Nr. 59269200596-6).

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag vom 01.09.2020 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:

Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 eingesehen werden.

67c IN 354/18
Amtsgericht Hamburg, 10.09.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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