Insolvenzbekanntmachung

Objekt Limes Haus GmbH & Co. KG

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Objekt Limes Haus GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.01.2020, Aktenzeichen 67c IN 354/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 354/18
Registerbezug
Hamburg, HRA HRA 109136
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
03.01.2020
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Dr. Dietmar Penzlin

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 354/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 109136 eingetragenen
Objekt Limes Haus GmbH & Co. KG, Palmaille 67, 22767 Hamburg, gesetzlich
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136140 eingetragene
Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 75, 22767
Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Staats

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095
Hamburg

werden die Auslagen des Insolvenzverwalters für das zweite Jahr der Tätigkeit
für die Versicherungsprämie zur Haftpflichtversicherung für das entsprechende
Risiko in diesem Verfahren i.S.d. § 4 Abs. 3 InsVV festgesetzt auf EUR zzgl. 19
% Versicherungssteuer in Höhe von EUR, demgemäß insgesamt

EUR.

Gründe:

Beantragt ist die Festsetzung der Versicherungsprämie für die für das besondere
Haftungsrisiko in diesem Verfahren abgeschlossene Haftpflichtversicherung als
Auslagen i.S.d. § 4 Abs. 3 InsVV für das zweite Jahr der Tätigkeit. Die
Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes ist nach wie vor erforderlich. Die
Entstehung der Kosten hat der Verwalter nachgewiesen. Auf den Antrag vom
04.12.2019 wird Bezug genommen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Auslagenfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das
Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00
EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG
gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.

Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

Zusatz:

"Die Veröffentlichung erfolgt auszugsweise. Die festgesetzten Beträge dürfen
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht veröffentlicht werden. Der
vollständige Beschluss kann von verfahrensbeteiligten Personen zu den
Geschäftszeiten von werktags 9-12 Uhr auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer B 404 (4. Stock im
Anbau) eingesehen werden. "

67c IN 354/18
Amtsgericht Hamburg, 03.01.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten