Masseunzulänglichkeit
oav open audiovisual UG (haftungsbeschränkt)
Bad Münstereifel
Das Amtsgericht Bonn hat zur oav open audiovisual UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 99 IN 104/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 104/20
- Registerbezug
- Bonn, HRB 21426
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 104/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21426 eingetragenen oav open audiovisual UG (haftungsbeschränkt), Lilienstr. 6, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Oesl, Lilienstr. 6, 53902 Bad Münstereifel
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) eingesehen werden.
99 IN 104/20
Amtsgericht Bonn, 23.10.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21426 eingetragenen oav open audiovisual UG (haftungsbeschränkt), Lilienstr. 6, 53902 Bad Münstereifel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Oesl, Lilienstr. 6, 53902 Bad Münstereifel
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) eingesehen werden.
99 IN 104/20
Amtsgericht Bonn, 23.10.2026