Sicherungsmaßnahme
NW Planungsgesellschaft mbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur NW Planungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 297/26 N-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 297/26 N-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 135436
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 25.02.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Petra Heidenfelder
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Gesellschaft bearbeitet die Felder Architektur (Planung und Bauleitung) sowie Projektentwicklung, Projektsteuerung und Beratungsleistungen im Baugewerbe.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 297/26 N-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NW Planungsgesellschaft mbH, Cassellastraße 30-32, 60386 Frankfurt am Main, (AG Frankfurt am Main, HRB 135436), vertr. d.: 1. Carsten Nawrath, (Geschäftsführer), 2. Heidrun Weitz, (Geschäftsführerin), ist am 25.02.2026 um 14:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.02.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.02.2026