Sicherungsmaßnahme

NSD Automotive Consulting GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Essen hat zur NSD Automotive Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2025, Aktenzeichen 161 IN 65/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 65/25
Registerbezug
Berlin, HRB 216379B
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.07.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christian Wolters
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen und Softwareberatungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Automotive, sowie Durchführung von Workshops, Seminaren und Events; Erstellung von und Handel mit Softwareprodukten aller Art und Handel mit Computerhardware.
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 65/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 216379B eingetragenen NSD Automotive Consulting GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Schnölzer, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin

Geschäftszweig: Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen

ist am 09.07.2025, um 10:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Christian Wolters, Düsseldorfer Str. 38, 10707 Berlin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

161 IN 65/25
Amtsgericht Essen, 09.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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