Forderungsprüfung

Novo Gesellschaft für Beherbergungs- und Betreuungsmanagement UG (haftungsbeschränkt)

Bonn

Das Amtsgericht Köln hat zur Novo Gesellschaft für Beherbergungs- und Betreuungsmanagement UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2020, Aktenzeichen 74 IN 86/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
74 IN 86/18
Registerbezug
Bonn, HRB HRB 21549
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.02.2020
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 86/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21549 eingetragenen Novo
Gesellschaft für Beherbergungs- und Betreuungsmanagement UG
(haftungsbeschränkt), Eidechsenweg 16, 51427 Bergisch Gladbach, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Josef Hans-Peter Nolden, Eidechsenweg
16, 51427 Bergisch Gladbach

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 07.05.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln,
Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

74 IN 86/18
Amtsgericht Köln, 10.02.2020

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens