Aufhebung des Verfahrens

NORWE GmbH

Bergneustadt

Das Amtsgericht Köln hat zur NORWE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 70e IN 119/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 119/25
Registerbezug
Köln, HRB 38563
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1978
Stammkapital
255.700 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Spulenkörpern und technischen Spritzteilen für die Elektrotechnik und Elektronik, insbesondere solcher, die unter der Marke "NORWE" vertrieben werden. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 119/25

Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38563 eingetragenen NORWE GmbH, Paulstr. 5, 51702 Bergneustadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn René Weiner, Paulstr. 5, 51702 Bergneustadt

wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70e IN 119/25
Amtsgericht Köln, 10.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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