Schlusstermin

Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Breckerfeld

Das Amtsgericht Hagen hat zur Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen 100 IN 48/11.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 48/11
Registerbezug
Hagen, HRB 5755
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1980
Stammkapital
73.626,03 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Fortführung des Betriebs der im Handelsregister des Amtsgerichts Schwelm unter HRA 1148 eingetragenen offenen Handelsgesellschaft Gebr. Nölling in Breckerfeld, nämlich des Betriebs einer Passondreherei. Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen jeder Art auszuführen. Sie ist ferner berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, so …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 48/11

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 5755 eingetragenen Nölling Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hagener Str. 2, 58339 Breckerfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Nölling, Alte Schützenstr. 6, 58339 Breckerfeld und Jürgen Nölling, Brüder-Grimm-Str. 44, 50997 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schunck, Ritzenhoff & Kollegen, Bahnhofstr. 30, 58095 Hagen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

100 IN 48/11
Amtsgericht Hagen, 07.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
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