Insolvenzbekanntmachung
nnamu GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur nnamu GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 1507 IN 12224/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 12224/24
- Registerbezug
- München, HRB 273851
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 37.734 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung und Vertrieb von IT-Produkten und IT-Lösungen, insbesondere von Softwarelösungen zur digitalen Optimierung des Einkaufs im Bereich automatisierter Wettbewerbsverhandlungen und Auktionen unter Anwendung der Grundsätze der sog. "Spieltheorie"; Erbringung von IT-Dienst- und IT-Beratungsleistungen; Handel mit IT-Produkten und IT-Lösungen aller Art. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnis …
Termine und Fristen
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- Forderungen anmelden bis (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
1507 IN 12224/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 28.02.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 28.04.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 09.06.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
nnamu GmbH, Gollierstraße 4, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Paul Christian und Walter Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 273851
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 28.02.2025 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 28.04.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 09.06.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.03.2026