Sicherungsmaßnahme
NIQA Personal GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur NIQA Personal GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2022, Aktenzeichen 64 IN 120/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 64 IN 120/22
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 34395
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.07.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Joachim C. Mohlitz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 120/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34395 eingetragenen NIQA Personal GmbH, Diedenhofer Str. 2, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cakmak Hasan,
Geschäftszweig: gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung u.a.
ist am 14.07.2022, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
64 IN 120/22
Amtsgericht Duisburg, 14.07.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34395 eingetragenen NIQA Personal GmbH, Diedenhofer Str. 2, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cakmak Hasan,
Geschäftszweig: gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung u.a.
ist am 14.07.2022, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
64 IN 120/22
Amtsgericht Duisburg, 14.07.2022