Verteilungsverzeichnis
NIQA Personal GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur NIQA Personal GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 64 IN 120/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 64 IN 120/22
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 34395
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 120/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34395 eingetragenen NIQA Personal GmbH, Diedenhofer Str. 2, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cakmak Hasan,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 295.306,37 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 25.426,92 EUR zur Verfügung.
Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
64 IN 120/22
Amtsgericht Duisburg, 01.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34395 eingetragenen NIQA Personal GmbH, Diedenhofer Str. 2, 47137 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cakmak Hasan,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 295.306,37 EUR
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 25.426,92 EUR zur Verfügung.
Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
64 IN 120/22
Amtsgericht Duisburg, 01.10.2026