Vergütungsfestsetzung
Next Content Generation GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Next Content Generation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2026, Aktenzeichen 3605 IN 507/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3605 IN 507/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 237315
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 09.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Redaktion, Produktion und Vermarktung redaktioneller Angebote, die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen sowie der Betrieb digitaler Plattformen.
Veröffentlichungstext
3605 IN 507/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Next Content Generation GmbH, Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Graul und Egon Anton Huschitt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237315
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 26.02.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurde ein Zuschlag von 100 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Next Content Generation GmbH, Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Graul und Egon Anton Huschitt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237315
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 26.02.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurde ein Zuschlag von 100 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026