Insolvenzbekanntmachung
Newport Shipping Germany GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Newport Shipping Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2026, Aktenzeichen 67g IN 111/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 111/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 163634
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 24.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Dienstleistungen im maritimen Bereich, wie u.a. die Beratung von Schifffahrtsunternehmen im Zusammenhang mit der Durchführung von Schiffsreperaturen, -renovierungen und -umbauten, die Vermittlung von Werftreperaturkapazitäten sowie der Aufbau und der Betrieb einer digitalen Plattform zu den zuvor genannten Dienstleistungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 111/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163634 eingetragenen Newport Shipping Germany GmbH, ehemals: Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingmar Loges
hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren nach § 213 InsO mit Zustimmung der Gläubiger einzustellen. Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche ab Bekanntmachung schriftlich widersprechen (§ 214 Abs. 1 InsO).
Der Einstellungsantrag, eine eventuelle Begründung und Unterlagen, wie z. B. Zustimmungserklärungen der Gläubiger, liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. 418 aus.
67g IN 111/25
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163634 eingetragenen Newport Shipping Germany GmbH, ehemals: Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingmar Loges
hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren nach § 213 InsO mit Zustimmung der Gläubiger einzustellen. Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche ab Bekanntmachung schriftlich widersprechen (§ 214 Abs. 1 InsO).
Der Einstellungsantrag, eine eventuelle Begründung und Unterlagen, wie z. B. Zustimmungserklärungen der Gläubiger, liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. 418 aus.
67g IN 111/25
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026