Sicherungsmaßnahme

New Social UG (haftungsbeschränkt)

Münster

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur New Social UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.09.2024, Aktenzeichen 72 IN 43/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
72 IN 43/24
Registerbezug
Münster (Westfalen), HRB 19711
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.09.2024
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Marcel Streeck

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 43/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB19711 eingetragenen New Social UG (haftungsbeschränkt), Alter Fischmarkt 12, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johnann Felix Baur, Alter Fischmarkt 12, 48143 Münster und Frau Karin Hermann-Reiland, Alter Fischmarkt 12, 48143 Münster und Herrn Maurice Straube, Alter Fischmarkt 12, 48143 Münster und Herrn Philipp Reiter, Alter Fischmarkt 12, 48143 Münster

ist am 12.09.2024, um 11:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, Domplatz 38, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

72 IN 43/24
Amtsgericht Münster, 12.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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