Forderungsprüfung
Nerobin Jewelry GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Nerobin Jewelry GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.03.2026, Aktenzeichen 36n IN 2494/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36n IN 2494/17
- Registerbezug
- Berlin, HRB 151314
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 27.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 42.842 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Aufbau eines Online-Shops und Community für Schmuck und Accessoires; Handel, Vertrieb und Produktion von Schmuck
Veröffentlichungstext
36n IN 2494/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25.03.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 25.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31 - 43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25.03.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 25.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31 - 43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.03.2026