Vergütungsfestsetzung
Nerobin Jewelry GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Nerobin Jewelry GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 36n IN 2494/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36n IN 2494/17
- Registerbezug
- Berlin, HRB 151314
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 25.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 42.842 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Aufbau eines Online-Shops und Community für Schmuck und Accessoires; Handel, Vertrieb und Produktion von Schmuck
Veröffentlichungstext
36n IN 2494/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 17.10.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 17.10.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.06.2026