Sicherungsmaßnahme
Nebos UG (haftungsbeschränkt)
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Nebos UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2020, Aktenzeichen 504 IN 27/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 27/20
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB HRB 83452
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.04.2020
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Natascha Habura
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 27/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83452 eingetragenen Nebos
UG (haftungsbeschränkt), Kühlwetterstr. 49, 40239 Düsseldorf, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Olga Stamenkovic, Gräfin-Imma-Str.
48a, 44797 Bochum
ist am 29.04.2020, um 08:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Am
Wehrhahn 100, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 27/20
Amtsgericht Düsseldorf, 29.04.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83452 eingetragenen Nebos
UG (haftungsbeschränkt), Kühlwetterstr. 49, 40239 Düsseldorf, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Olga Stamenkovic, Gräfin-Imma-Str.
48a, 44797 Bochum
ist am 29.04.2020, um 08:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Am
Wehrhahn 100, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 27/20
Amtsgericht Düsseldorf, 29.04.2020