Insolvenzbekanntmachung

NAZAR MARKT OHG

Dörfles-Esbach

Das Amtsgericht Coburg hat zur NAZAR MARKT OHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2026, Aktenzeichen IN 28/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Coburg
Aktenzeichen
IN 28/26
Registerbezug
Coburg, HRA 4192
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
13.08.2026
Rechtsform
OHG

Veröffentlichungstext

IN 28/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

NAZAR MARKT OHG, Coburger Straße 3, 96487 Dörfles-Esbach, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Cantürk Ferda, geb. Aldirmaz und Cantürk Özcan
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 4192
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum außergerichtlichen Vergleich zur Abgeltung des
Anfechtungsanspruchs gegenüber Frau Monika Jahn durch Zahlung eines
Einmalbetrages in Höhe von 7.000,00 €.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
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