Vergütungsfestsetzung
naturelike GmbH
Königstraße 151-155, 53332 Bornheim
Das Amtsgericht Bonn hat zur naturelike GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2026, Aktenzeichen 99 IN 139/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 139/20
- Registerbezug
- Bonn, HRB 21680
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der bundesweite Vertrieb von Haar- und Hautkosmetik
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21680 eingetragenen naturelike GmbH, Königstraße 151-155, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Fink, Zur Bornheimer Mühle 41, 53332 Bornheim
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 14.10.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 7 000,00 EUR bei der Zahlstelle Bonn, Bundesbank Filiale Köln IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
99 IN 139/20
Amtsgericht Bonn, 19.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21680 eingetragenen naturelike GmbH, Königstraße 151-155, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Fink, Zur Bornheimer Mühle 41, 53332 Bornheim
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 14.10.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 7 000,00 EUR bei der Zahlstelle Bonn, Bundesbank Filiale Köln IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
99 IN 139/20
Amtsgericht Bonn, 19.08.2026