Forderungsprüfung
naturelike GmbH
Königstraße 151-155, 53332 Bornheim
Das Amtsgericht Bonn hat zur naturelike GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2024, Aktenzeichen 99 IN 139/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 139/20
- Registerbezug
- Bonn, HRB 21680
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.03.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der bundesweite Vertrieb von Haar- und Hautkosmetik
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21680 eingetragenen naturelike GmbH, Königstraße 151-155, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Fink, Zur Bornheimer Mühle 41, 53332 Bornheim
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 139/20
Amtsgericht Bonn, 06.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21680 eingetragenen naturelike GmbH, Königstraße 151-155, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Fink, Zur Bornheimer Mühle 41, 53332 Bornheim
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 139/20
Amtsgericht Bonn, 06.03.2024