Aufhebung des Verfahrens

Nano Scale Machining GmbH

Sulzbach/Saar

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Nano Scale Machining GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 103 IN 30/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
103 IN 30/23
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 14535
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Andrea Julia Wolf
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung und Vermarktung von Maschinen zur mikrotechnischen Bearbeitung von Werkstücken.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 30/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14535 eingetragenen Nano Scale Machining GmbH, Schloßbergstraße 6a, 66280 Sulzbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Nase,

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Julia Wolf, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken

wird heute, am 09.10.2026, um 10:05 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

103 IN 30/23
Amtsgericht Saarbrücken, 09.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
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