Insolvenzbekanntmachung
Nano Scale Machining GmbH
Sulzbach/Saar
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Nano Scale Machining GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2024, Aktenzeichen 103 IN 30/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 103 IN 30/23
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 14535
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 17.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2004
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung und Vermarktung von Maschinen zur mikrotechnischen Bearbeitung von Werkstücken.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 30/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14535 eingetragenen Nano Scale Machining GmbH, Schloßbergstraße 6a, 66280 Sulzbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Nase,
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von der Verwalterin beabsichtigte Rechtshandlung (§§ 160, 161 InsO) vorliegend:
1. Zustimmung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 22.000,00 € durch den Geschäftsleiter, Herrn Rainer Nase, zur Angeltung aller Ansprüche mit Blick auf die Vorschriften des § 15a und 15b InsO.
2. Zustimmung zur Zahlung eines weiteren Betrages durch Herrn Nase in Höhe von 3.000,00 € für die vorgefundenen Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens.,
Termin bestimmt auf
Dienstag, 30.07.2024, 13:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 30/23
Amtsgericht Saarbrücken, 16.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14535 eingetragenen Nano Scale Machining GmbH, Schloßbergstraße 6a, 66280 Sulzbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Nase,
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von der Verwalterin beabsichtigte Rechtshandlung (§§ 160, 161 InsO) vorliegend:
1. Zustimmung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 22.000,00 € durch den Geschäftsleiter, Herrn Rainer Nase, zur Angeltung aller Ansprüche mit Blick auf die Vorschriften des § 15a und 15b InsO.
2. Zustimmung zur Zahlung eines weiteren Betrages durch Herrn Nase in Höhe von 3.000,00 € für die vorgefundenen Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens.,
Termin bestimmt auf
Dienstag, 30.07.2024, 13:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
103 IN 30/23
Amtsgericht Saarbrücken, 16.07.2024