Forderungsprüfung

Nafz Holzhaus GmbH

Horb

Das Amtsgericht Rottweil hat zur Nafz Holzhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2025, Aktenzeichen 1 IN 236/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rottweil
Aktenzeichen
1 IN 236/24
Registerbezug
Stuttgart, HRB 758931
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
03.12.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

1 IN 236/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Nafz Holzhaus GmbH, Haiterbacher Steige 90, 72160 Horb, vertreten durch die Geschäftsführer Lukas Nafz und Sebastian Nafz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758931
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Stuttgart, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-240048-1

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 27.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 27.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens