Forderungsprüfung
Nafz Holzhaus GmbH
Horb
Das Amtsgericht Rottweil hat zur Nafz Holzhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 236/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 1 IN 236/24
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 758931
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 236/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nafz Holzhaus GmbH, Haiterbacher Steige 90, 72160 Horb, vertreten durch die Geschäftsführer Lukas Nafz und Sebastian Nafz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758931
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Stuttgart, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-240048-1
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Dienstag, 03.11.2026, 15:00 Uhr
Sitzungssaal 134, 1. OG, Königstraße 20, 78628 Rottweil
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und eingegangene Stellungnahmen eingesehen werden.
Der an die Stelle des Insolvenzverwalters getretene Sachwalter ( § 270c Satz 1 InsO) wird beauftragt (§ 8 Abs. 3 InsO) , die Zustellungen gemäß § 235 Abs. 3 InsO durchzuführen, also die Beteiligten gemäß § 235 Abs.3 InsO zum Termin zu laden und diesen einen Planabdruck zu übersenden.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins gemäß § 9 InsO einschließlich untenstehender Hinweise wird angeordnet.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gem. § 253 Abs. 2 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle widersprochen hat und
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 18.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nafz Holzhaus GmbH, Haiterbacher Steige 90, 72160 Horb, vertreten durch die Geschäftsführer Lukas Nafz und Sebastian Nafz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758931
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Stuttgart, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, Gz.: 616-240048-1
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Dienstag, 03.11.2026, 15:00 Uhr
Sitzungssaal 134, 1. OG, Königstraße 20, 78628 Rottweil
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und eingegangene Stellungnahmen eingesehen werden.
Der an die Stelle des Insolvenzverwalters getretene Sachwalter ( § 270c Satz 1 InsO) wird beauftragt (§ 8 Abs. 3 InsO) , die Zustellungen gemäß § 235 Abs. 3 InsO durchzuführen, also die Beteiligten gemäß § 235 Abs.3 InsO zum Termin zu laden und diesen einen Planabdruck zu übersenden.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins gemäß § 9 InsO einschließlich untenstehender Hinweise wird angeordnet.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gem. § 253 Abs. 2 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle widersprochen hat und
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 18.10.2026