Forderungsprüfung
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2025, Aktenzeichen 36n IN 5604/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36n IN 5604/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 237910
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 05.06.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36n IN 5604/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 04.06.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 04.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 04.06.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 04.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.06.2025