Vergütungsfestsetzung
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.05.2026, Aktenzeichen 36n IN 5604/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36n IN 5604/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 237910
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 14.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36n IN 5604/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt),
Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 23.04.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt),
Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 23.04.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026