Sicherungsmaßnahme

MyAn GmbH i.L.

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur MyAn GmbH i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.04.2025, Aktenzeichen 67g IN 99/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 99/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 150643
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
03.04.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Thilo Streck
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Erstellung von Konzepten unter dem Markennamen "Luxury Nail's & Spa" sowie der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 99/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150643 eingetragenen MyAn GmbH i.L., c/o Resolut Verwaltungsgesellschaft mbH, Herrengraben 3, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Resolut Verwaltungsgesellschaft mbH, Herrengraben 3, 20459 Hamburg, gesetztlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bindseil

Geschäftszweig: Beratung und Erstellung von Konzepten unter dem Markennamen "Luxury Nail's & Spa" sowie der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen

ist am 02.04.2025, um 13:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 99/25
Amtsgericht Hamburg, 02.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten