Insolvenzbekanntmachung

MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.12.2025, Aktenzeichen 91 IN 175/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 175/25
Registerbezug
Aachen, HRB 1373
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.12.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1977
Stammkapital
1.025.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Als Organisation der kirchlichen Entwicklungsarbeit fördert die Gesellschaft Entwicklungshilfe und internationale Solidarität. Sie unterstützt ferner Maßnahmen, die der Verwirklichung von Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, dem interkulturellen Austausch und der Verständigung der Völker dienen. Zur Erreichung des Zweckes sind Gegenstand des Unternehmens: a) Entwicklung, Herstellung …
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 175/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 1373 eingetragenen MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH, Eilendorfer Straße 181, 52078 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Richard Hesch, und die Gesellschafterin Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V., Mozartstraße 9, 52064 Aachen

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Wahl eines Gläubigerausschusses und über die Wahl der Gläubigerausschussmitglieder
ein Termin bestimmt auf

Montag, 19.01.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt, dass kein Gläubigerausschuss bestellt wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung steht dem Antragsteller das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 75 Abs. 3 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 175/25
Amtsgericht Aachen, 29.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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