Sicherungsmaßnahme

MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2025, Aktenzeichen 91 IN 175/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 175/25
Registerbezug
Aachen, HRB 1373
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.06.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
André Seckler
Im Handelsregister seit
1977
Stammkapital
1.025.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Als Organisation der kirchlichen Entwicklungsarbeit fördert die Gesellschaft Entwicklungshilfe und internationale Solidarität. Sie unterstützt ferner Maßnahmen, die der Verwirklichung von Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, dem interkulturellen Austausch und der Verständigung der Völker dienen. Zur Erreichung des Zweckes sind Gegenstand des Unternehmens: a) Entwicklung, Herstellung …
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 175/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 1373 eingetragenen MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft mbH, Eilendorfer Straße 181, 52078 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Richard Hesch, ebenda

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und Verbreitung von Büchern, Schriften u.a., Dienstleistungen u.a.

ist am 24.06.2025, um 14:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Seckler, Vaalser Str. 299, 52074 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

91 IN 175/25
Amtsgericht Aachen, 24.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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