Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
MURECON German Real Estate Consulting GmbH
Leer (Ostfriesland)
Das Amtsgericht Leer (Ostfriesland) hat zur MURECON German Real Estate Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 8 IN 109/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leer (Ostfriesland)
- Aktenzeichen
- 8 IN 109/18
- Registerbezug
- Aurich, HRB 204168
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
8 IN 109/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MURECON German Real Estate Consulting GmbH, Fabriciusstraße 10A, 26789 Leer (Ostfriesland) (AG Aurich, HRB 204168), vertr. d.: Dr. Heiner Buß, Hauptstraße 143, 26639 Wiesmoor, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Leer, 24.09.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Leer, 24.09.2026