Restschuldbefreiung
Mühlberg, Michael Rene
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Mühlberg, Michael Rene eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2025, Aktenzeichen 70g IN 80/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 80/22
- Registerbezug
- Köln, HRA 16109
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.08.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Rene Mühlberg, Spiesergasse 8, 50670 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 16109 eingetragenen Firma Sicherheitstechnik Mühlberg e.K., Neusser Str. 71, 50670 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidland Werres Diederichs Partnerschaftsgesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung dieses Beschlusses im Internet im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell von der Insolvenzverwalterin abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 aus.
70g IN 80/22
Amtsgericht Köln, 04.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Rene Mühlberg, Spiesergasse 8, 50670 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 16109 eingetragenen Firma Sicherheitstechnik Mühlberg e.K., Neusser Str. 71, 50670 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heidland Werres Diederichs Partnerschaftsgesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Ring 38-40, 50668 Köln
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung dieses Beschlusses im Internet im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell von der Insolvenzverwalterin abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 aus.
70g IN 80/22
Amtsgericht Köln, 04.08.2025