Vergütungsfestsetzung
MTM Metalltechnik Michelau GmbH
Michelau
Das Amtsgericht Coburg hat zur MTM Metalltechnik Michelau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2026, Aktenzeichen IN 2/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 2/23
- Registerbezug
- Coburg, HRB 2274
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1987
- Stammkapital
- 200.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung von und Handel mit metalltechnischen Produkten.
Veröffentlichungstext
IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MTM Metalltechnik Michelau GmbH, Maintalstraße 17, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Van der Sluis Nicolaas Johannes Maria
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2274
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 15385-R22-0381
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung sowie die Geltendmachung von Zuschlägen für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter und als Sachwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt.
Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 09.09.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 11.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MTM Metalltechnik Michelau GmbH, Maintalstraße 17, 96247 Michelau, vertreten durch den Geschäftsführer Van der Sluis Nicolaas Johannes Maria
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2274
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf, Gz.: 15385-R22-0381
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung sowie die Geltendmachung von Zuschlägen für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter und als Sachwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt.
Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 09.09.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 11.08.2026