Forderungsprüfung
MTA Prototyping GmbH
Nordhalben
Das Amtsgericht Coburg hat zur MTA Prototyping GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen IN 238/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 238/20
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5938
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 238/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MTA Prototyping GmbH, Wiesenstraße 15, 96365 Nordhalben, vertreten durch die Geschäftsführerin Michel Anita
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5938
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 16.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MTA Prototyping GmbH, Wiesenstraße 15, 96365 Nordhalben, vertreten durch die Geschäftsführerin Michel Anita
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5938
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 16.09.2026