Verteilungsverzeichnis
MSS Moderne Sonnenschutz-Systeme Glasarchitektur GmbH
Lohmar
Das Amtsgericht Bonn hat zur MSS Moderne Sonnenschutz-Systeme Glasarchitektur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.05.2026, Aktenzeichen 98 IN 185/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 98 IN 185/19
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 5583
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 62.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Vertrieb von Sonnenschutz-Anlagen, Wintergärten, Terrassendächern, Glas-Faltanlagen und Bauelementen aller Art, deren Vermietung, sowie der Handel mit Gartenmöbeln und Freizeitartikeln
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 185/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5583 eingetragenen MSS Moderne Sonnenschutz-Systeme Glasarchitektur GmbH, Altenrather Str. 20, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Spangehl, Hohlweg 3 a, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 492.131,94 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 318.600,30 EUR zur Verfügung. Hiervon sind zunächst die Verfahrenskosten und etwaige Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 185/19
Amtsgericht Bonn, 28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5583 eingetragenen MSS Moderne Sonnenschutz-Systeme Glasarchitektur GmbH, Altenrather Str. 20, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Spangehl, Hohlweg 3 a, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 492.131,94 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 318.600,30 EUR zur Verfügung. Hiervon sind zunächst die Verfahrenskosten und etwaige Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 185/19
Amtsgericht Bonn, 28.05.2026