Insolvenzbekanntmachung
Msallam, Ala'a Sabrina
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur Msallam, Ala'a Sabrina eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 96 IN 115/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 115/26
- Registerbezug
- Bonn, HRA 9913
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 115/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ala'a Sabrina Msallam, geboren am 13.08.1988, Aennchenstr. 19, 53177 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 9913 eingetragenen Firma Schwanen Apotheke, Rochusstr. 118-120, 53123 Bonn
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
Ich habe der Schuldnerin gegenüber gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass das Vermögen aus der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit (Betrieb einer Apotheke) nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können. Die Erklärung erfolgt mit Wirkung ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin.
Der Insolvenzverwalter
96 IN 115/26
Amtsgericht Bonn, 02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Ala'a Sabrina Msallam, geboren am 13.08.1988, Aennchenstr. 19, 53177 Bonn, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 9913 eingetragenen Firma Schwanen Apotheke, Rochusstr. 118-120, 53123 Bonn
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
Ich habe der Schuldnerin gegenüber gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass das Vermögen aus der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit (Betrieb einer Apotheke) nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können. Die Erklärung erfolgt mit Wirkung ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin.
Der Insolvenzverwalter
96 IN 115/26
Amtsgericht Bonn, 02.09.2026