Sicherungsmaßnahme
MS Montagetchnik GmbH
Bad Laasphe
Das Amtsgericht Siegen hat zur MS Montagetchnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2025, Aktenzeichen 25 IN 205/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 205/25
- Registerbezug
- Siegen, HRB 8273
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Robert Schiller
- Im Handelsregister seit
- 2007
- Stammkapital
- 35.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen im Bereich der Endkontrolle und Montage industriell gefertigter Produkte sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 205/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8273 eingetragenen MS Montagetchnik GmbH, Untere Espen 7, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Sittler, Erfurter Straße 27, 35088 Battenberg
Geschäftszweig: Die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen im Bereich der Endkontrolle und Montage industriell gefertigter Produkte sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe;
ist am 08.10.2025, um 10:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 205/25
Amtsgericht Siegen, 08.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8273 eingetragenen MS Montagetchnik GmbH, Untere Espen 7, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Sittler, Erfurter Straße 27, 35088 Battenberg
Geschäftszweig: Die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen im Bereich der Endkontrolle und Montage industriell gefertigter Produkte sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe;
ist am 08.10.2025, um 10:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Schiller, Lahnstraße 1, 35398 Gießen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 205/25
Amtsgericht Siegen, 08.10.2025