Forderungsprüfung
MQ Rheinland Holding GmbH
Linz am Rhein
Das Amtsgericht Neuwied hat zur MQ Rheinland Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 21 IN 141/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuwied
- Aktenzeichen
- 21 IN 141/23
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 28397
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 05.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
21 IN 141/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MQ Rheinland Holding GmbH, Am Schoppenbüchel 29, 53545 Linz am Rhein (AG Montabaur, HRB 28397), vertr. d.: Benjamin Meik, Am Schoppenbüchel 29, 53545 Linz am Rhein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 29.04.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 29.04.2026