Eröffnung des Verfahrens

Movitoo GmbH

Schmölln

Das Amtsgericht Gera hat über das Vermögen der Movitoo GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 01.04.2015, Aktenzeichen 8 IN 44/15.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gera
Aktenzeichen
8 IN 44/15
Registerbezug
Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 504920
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
01.04.2015
Rechtsform
GmbH

Termine und Fristen

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  • Forderungen anmelden bis (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 18.05.2015. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

8 IN 44/15
Über das Vermögen d. Movitoo GmbH vertr.d.d. GF, AG Jena, HRB 504920,
Clara-Zetkin-Straße 27, 04626 Schmölln Amtsgericht Jena HRB 504920 wird heute,
am
01.04.2015, um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß § 16 InsO wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Dem Schuldner wird gemäß § 80 InsO verboten, sein Vermögen zu verwalten und
über sein
Vermögen zu verfügen.
Zum Insolvenzverwalter wird gemäß § 27 InsO ernannt:
RA Jens Oehler, Lüneburger Straße 3, 99085 Erfurt.
Der nach § 139 InsO maßgebliche Insolvenzantrag ist beim Insolvenzgericht am
03.02.2015 eingegangen.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum
18.05.2015
bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung unter Beifügung der die
Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) wird bestimmt auf
Mittwoch, 17. Juni 2015, 11:00 Uhr, Raum 301, AG Gera, Justizzentrum Haus 5,
R.-Diener-Str. 1.
Der Termin dient der Berichterstattung des Verwalters über die wirtschaftliche
Lage
des Schuldners und ihrer Ursachen sowie zur Beschlussfassung gemäß §§ 57, 66,
68, 79,
100, 101, 149, 157, 160, 162, 163, 207, 271 InsO.
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung für
Entscheidungen gem. § 160 InsO als erteilt.
Termin zur Gläubigerversammlung (Prüfungstermin) wird bestimmt auf
Mittwoch, 17. Juni 2015, 11:00 Uhr, Raum 301, AG Gera, Justizzentrum Haus 5,
R.-Diener-Str. 1.
Der Termin dient der Forderungsprüfung gemäß § 176 InsO. Die Gläubiger, deren
Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Alle Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Verwalter.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden.
Der Verwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses,
nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig.
Diese
ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Gera,
Rudolf-Diener-Str. 1,
07545 Gera
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich
bekannt
gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung.
Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die
Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gera

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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