Sicherungsmaßnahme

Movitoo GmbH

Schmölln

Das Amtsgericht Gera hat zur Movitoo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2015, Aktenzeichen 8 IN 44/15.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gera
Aktenzeichen
8 IN 44/15
Registerbezug
Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 504920
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
20.02.2015
Rechtsform
GmbH

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

8 IN 44/15
In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Movitoo GmbH vertr.d.d. GF, AG Jena, HRB 504920, Clara-Zetkin-Straße 27, 04626
Schmölln
ist heute am Donnerstag, 19.02.2015, um 14:15 Uhr beschlossen worden:
1. Rechtsanwalt Jens Oehler, Lüneburger Straße 3, 99085 Erfurt ist als
vorläufiger
Verwalter bestellt.
2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Verwalters
wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig.
Diese
ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Gera,
Rudolf-Diener-Str. 1,
07545 Gera schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Soweit
die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt
gemacht
wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte
die
Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss
die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll
begründet
werden.
Amtsgericht Gera

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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