Aufhebung des Verfahrens

Montec GmbH

Großrosseln

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Montec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.11.2025, Aktenzeichen 107 IN 67/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
107 IN 67/24
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 11738
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
21.11.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Andreas Liebaug
Im Handelsregister seit
1999
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Industriemontage, die Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen, der Rohrleitungsbau und der Flugzeugbau. Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 67/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11738 eingetragenen Montec GmbH, Willy-Brandt-Straße 4, 66352 Großrosseln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emmanuel Heitz,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert und Kollegen, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken

wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.

Denn es sind Umstände bekannt geworden, die erwarten lassen, dass die Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Auch drohen durch sie erhebliche Nachteile für die Antragstellerin/den Antragsteller, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Telefon: 0681/3090411, Fax: 0681/ 3090 433.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

107 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 21.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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