Vergütungsfestsetzung
Montec GmbH
Großrosseln
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Montec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.04.2026, Aktenzeichen 107 IN 67/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 67/24
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 11738
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 21.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Industriemontage, die Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen, der Rohrleitungsbau und der Flugzeugbau. Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 67/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11738 eingetragenen Montec GmbH, Willy-Brandt-Straße 4, 66352 Großrosseln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emmanuel Heitz,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert und Kollegen, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
hat der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15.05.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
107 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 20.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 11738 eingetragenen Montec GmbH, Willy-Brandt-Straße 4, 66352 Großrosseln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emmanuel Heitz,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert und Kollegen, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
hat der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15.05.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
107 IN 67/24
Amtsgericht Saarbrücken, 20.04.2026