Sicherungsmaßnahme

Monkey Business GmbH

Dreieich

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Monkey Business GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2023, Aktenzeichen 8 IN 497/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 497/23
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51767
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
20.10.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Steffen Schneider
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Konzeption, Planung und Umsetzung von betriebswirtschaftlichen Projekten als Dienstleistung für Dritte, insbesondere Beratung im Bereich Office Management, Controlling, Buchhaltung und Personalmanagement, sowie die Beratung und Bereitstellung von Dienstleistungen und Schulungen im allgemeinen betriebswirtschaftlichen Bereich sowie sämtliche damit zusammenhängenden und für den Gesellschaftszwec …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 8 IN 497/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Monkey Business GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 51767), vertr. d.: Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer), ist am 19.10.2023 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Steffen Schneider, (F-Fach 14), Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/963761130, Fax: 069/963761140 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 19.10.2023

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten