Insolvenzbekanntmachung
Monkey Business GmbH
Dreieich
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Monkey Business GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 8 IN 497/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 497/23
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 51767
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Götz Lautenbach
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Konzeption, Planung und Umsetzung von betriebswirtschaftlichen Projekten als Dienstleistung für Dritte, insbesondere Beratung im Bereich Office Management, Controlling, Buchhaltung und Personalmanagement, sowie die Beratung und Bereitstellung von Dienstleistungen und Schulungen im allgemeinen betriebswirtschaftlichen Bereich sowie sämtliche damit zusammenhängenden und für den Gesellschaftszwec …
Veröffentlichungstext
8 IN 497/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Monkey Business GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 51767),
vertreten durch:
Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,
wird der Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Steffen Schneider, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/963761130, Fax: 069/963761140
aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus seinem Amt entlassen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Stellung schriftlicher Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. § 57 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 InsO bis zum 31.07.2026.
Sofern bis zu diesem Termin entsprechende schriftliche Anträge zur Neuwahl eines anderen Insolvenzverwalters eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden.
Der neue Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Monkey Business GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 51767),
vertreten durch:
Jalalle Chahboune, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,
wird der Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Steffen Schneider, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/963761130, Fax: 069/963761140
aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO aus seinem Amt entlassen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Herr Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Stellung schriftlicher Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. § 57 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 InsO bis zum 31.07.2026.
Sofern bis zu diesem Termin entsprechende schriftliche Anträge zur Neuwahl eines anderen Insolvenzverwalters eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden.
Der neue Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.07.2026