Vergütungsfestsetzung
Möbelhaus Anderle Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Möbelhaus Anderle Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 36m IN 5319/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 5319/18
- Registerbezug
- Berlin, HRB 200312
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 5.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung erlaubnisfreier Unternehmens-, Organisations- und Managementberatung, insbesondere Prozessoptimierung für Unternehmen, ferner erlaubnisfreie Entwicklung und Vertrieb von Software, insbesondere zur Prozessmessung, -steuerung und -optimierung.
Veröffentlichungstext
36m IN 5319/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Möbelhaus Anderle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ostpreußendamm 84-85A, 12207 Berlin AG Charlottenburg, HRB 4776
vertreten durch den Geschäftsführer Anderle Hans-Jürgen
vertreten durch den Geschäftsführer Anderle Peter
vertreten durch den Geschäftsführer Derse Jeremy Gene
-Schuldner-
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 26.08.2025 Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 666.973,67 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 115 % für besondere Verwertungsprobleme, Verwaltung des Möbelhauses Sanierungsbemühungen, Arbeitnehmerangelegenheiten, Aus- und Absonderungsrechte und hohe Gläubigeranzahl beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 26.08.2025 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 1.120.016,40 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 115 % für Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten, Sanierungsversuch und obstruktiver Schuldner beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Möbelhaus Anderle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ostpreußendamm 84-85A, 12207 Berlin AG Charlottenburg, HRB 4776
vertreten durch den Geschäftsführer Anderle Hans-Jürgen
vertreten durch den Geschäftsführer Anderle Peter
vertreten durch den Geschäftsführer Derse Jeremy Gene
-Schuldner-
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 26.08.2025 Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 666.973,67 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 115 % für besondere Verwertungsprobleme, Verwaltung des Möbelhauses Sanierungsbemühungen, Arbeitnehmerangelegenheiten, Aus- und Absonderungsrechte und hohe Gläubigeranzahl beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 26.08.2025 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 1.120.016,40 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 115 % für Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten, Sanierungsversuch und obstruktiver Schuldner beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldner erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.10.2026