Sicherungsmaßnahme

Möbelhaus Anderle Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Möbelhaus Anderle Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.11.2018, Aktenzeichen 36m IN 5319/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 5319/18
Registerbezug
Berlin, HRB 200312
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
16.11.2018
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
5.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung erlaubnisfreier Unternehmens-, Organisations- und Managementberatung, insbesondere Prozessoptimierung für Unternehmen, ferner erlaubnisfreie Entwicklung und Vertrieb von Software, insbesondere zur Prozessmessung, -steuerung und -optimierung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36m IN 5319/18

In dem Verfahren über das Vermögen d.

Möbelhaus Anderle Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

Ostpreußendamm 84 A - 85 A, 12207 Berlin,

vertreten durch den Geschäftsführer Jeremy Gene Derse,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
4776
- Schuldnerin -

Beschluss:Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin wird am 15.11.2018 um 09:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22
InsO):1. Die Fortdauer der im Verfahren 36m IN 5007/18 durch Beschlüsse vom
11.10.2018 sowie 17.10.2018 getroffenen Maßnahmen wird im hiesigen Verfahren
angeordnet.2. Der Schuldnerin bleibt ein allgemeines Verfügungsverbot
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
über das Vermögen der Schuldnerin ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter
übergegangen.3. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt Herrn Rechtsanwalt
Knut Rebholz
Emser Straße 9, 10719 Berlinbestellt.4. Auf die Ausführungen in den Gründen
der vorbezeichneten Beschlüsse im Verfahren
36m IN 5007/18 wird Bezug genommen.
Hinweis:Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit
der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung
spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung
des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt
eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann ggf. die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist in diesem Fall binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.11.2018

36m IN 5319/18 Amtsgericht Charlottenburg, 16.11.2018

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten