Forderungsprüfung
Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG
Saterland
Das Amtsgericht Cloppenburg hat zur Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.12.2025, Aktenzeichen 9 IN 121/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cloppenburg
- Aktenzeichen
- 9 IN 121/24
- Registerbezug
- Aurich, HRA 111542
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 30.12.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
9 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG, OT Strücklingen, Stockweg 16, 26683 Saterland (AG Aurich, HRA 111542), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 22.12.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 22.12.2025