Vergütungsfestsetzung
Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG
Saterland
Das Amtsgericht Cloppenburg hat zur Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2026, Aktenzeichen 9 IN 121/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cloppenburg
- Aktenzeichen
- 9 IN 121/24
- Registerbezug
- Aurich, HRA 111542
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 16.01.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
9 IN 121/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modehaus Südbeck GmbH & Co. KG, OT Strücklingen, Stockweg 16, 26683 Saterland (AG Aurich, HRA 111542), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker, Alte Mühlenstraße 11, 26169 Friesoythe, Tel.: 0 44 91 / 92 95-0, Fax: 0 44 91 / 92 95-44, E-Mail: kanzlei@genog.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der für die Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beläuft sich auf 7.226,56 € abzüglich der noch zu berücksichtigenden Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie der Sachverständigen-, der Gerichts- und Veröffentlichungskosten zuzüglich einer Vorsteuererstattung in Höhe von 759,29 €.
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 54.057,65 €.
Amtsgericht Cloppenburg, 16.01.2026
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Darvin Decker, Alte Mühlenstraße 11, 26169 Friesoythe, Tel.: 0 44 91 / 92 95-0, Fax: 0 44 91 / 92 95-44, E-Mail: kanzlei@genog.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der für die Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beläuft sich auf 7.226,56 € abzüglich der noch zu berücksichtigenden Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie der Sachverständigen-, der Gerichts- und Veröffentlichungskosten zuzüglich einer Vorsteuererstattung in Höhe von 759,29 €.
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 54.057,65 €.
Amtsgericht Cloppenburg, 16.01.2026