Sicherungsmaßnahme

Mobile Pflege Nowak GmbH

Siegen

Das Amtsgericht Siegen hat zur Mobile Pflege Nowak GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2026, Aktenzeichen 25 IN 82/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 82/26
Registerbezug
Siegen, HRB 12213
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
25.03.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Carsten Koch
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 82/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12213 eingetragenen Mobile Pflege Nowak GmbH, Eiserfelder Straße 345, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lara Michelle Nowak, Hüttenwiese 13, 57223 Kreuztal

Geschäftszweig: Die Erbringung von anfallenden Pflegedienstleistungen, auch Dienstleistungen mobiler Alten- und Krankenpflege, die hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung sowie die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen aller Art und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.

ist am 25.03.2026, um 11:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

25 IN 82/26
Amtsgericht Siegen, 25.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme