Sicherungsmaßnahme
Mobile Pflege Nowak GmbH
Siegen
Das Amtsgericht Siegen hat zur Mobile Pflege Nowak GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2026, Aktenzeichen 25 IN 82/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 82/26
- Registerbezug
- Siegen, HRB 12213
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Carsten Koch
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 82/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12213 eingetragenen Mobile Pflege Nowak GmbH, Eiserfelder Straße 345, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lara Michelle Nowak, Hüttenwiese 13, 57223 Kreuztal
Geschäftszweig: Die Erbringung von anfallenden Pflegedienstleistungen, auch Dienstleistungen mobiler Alten- und Krankenpflege, die hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung sowie die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen aller Art und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
ist am 25.03.2026, um 11:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 82/26
Amtsgericht Siegen, 25.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12213 eingetragenen Mobile Pflege Nowak GmbH, Eiserfelder Straße 345, 57080 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lara Michelle Nowak, Hüttenwiese 13, 57223 Kreuztal
Geschäftszweig: Die Erbringung von anfallenden Pflegedienstleistungen, auch Dienstleistungen mobiler Alten- und Krankenpflege, die hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung sowie die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen aller Art und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
ist am 25.03.2026, um 11:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 82/26
Amtsgericht Siegen, 25.03.2026