Vergütungsfestsetzung
Mobile Healthcare Solutions GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Mobile Healthcare Solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 67g IN 357/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 357/24
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 178152
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 37.363 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und ähnlichen Produkten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 357/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178152 eingetragenen Mobile Healthcare Solutions GmbH, Röntgenstraße 24, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tobias Schütz und Herrn Lennart Tom Iver Hahn
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 71.683,26 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 31.413,28 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die die Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters sowie Masseverbindlichkeiten, insbesondere in Form von Kontoführungsgebühren der kontoführenden Bank.
67g IN 357/24
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178152 eingetragenen Mobile Healthcare Solutions GmbH, Röntgenstraße 24, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tobias Schütz und Herrn Lennart Tom Iver Hahn
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 71.683,26 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 31.413,28 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die die Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters sowie Masseverbindlichkeiten, insbesondere in Form von Kontoführungsgebühren der kontoführenden Bank.
67g IN 357/24
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2026