Forderungsprüfung
MMK FoodFans GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur MMK FoodFans GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.04.2026, Aktenzeichen 1509 IN 2211/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2211/23
- Registerbezug
- München, HRB 281939
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 30.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betreiben von Restaurantbetrieben
Veröffentlichungstext
1509 IN 2211/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MMK FoodFans GmbH, Georg-Birk-Straße 10, 80797 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kahl Lukas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 281939
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MMK FoodFans GmbH, Georg-Birk-Straße 10, 80797 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kahl Lukas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 281939
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.04.2026